Fahnenmasten-Wiki

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02-masttypen:sonderformen

Sonderformen

Neben den Standardbauformen gibt es Lösungen für besondere Situationen — meist dort, wo entweder der Platz fehlt, die Wirkung besonders gross sein soll oder die Beflaggung Teil einer städtebaulichen Gestaltung ist.

Kandelaberfahnen

Fahnen an bestehenden Strassenlampen und Lichtmasten. Das Tuch wird zwischen zwei Auslegern gespannt oder hängt an einem oberen Arm und bleibt dadurch auch ohne Wind lesbar.

Der Reiz liegt darin, dass kein eigener Mast nötig ist: Die vorhandene Infrastruktur wird mitbenutzt. Typisch für Stadtmarketing, Ortsdurchfahrten, Einkaufsstrassen und Saisonkampagnen.

Zu beachten:

  • Die Halterungen müssen auf Mastdurchmesser und Windlast abgestimmt sein.
  • Der Lichtmast gehört meist der öffentlichen Hand oder dem Werkbetrieb — Nutzung und Montage sind zu bewilligen und statisch nachzuweisen.
  • Kandelaber stehen fast immer über Verkehrsflächen. Die Montage ist sicherheitsrelevant und gehört an eine Fachfirma.

Doppelmasten und Mastreihen

Zwei oder mehr Masten an einem Standort. Sie werden nicht einfach nebeneinandergestellt, sondern gestaltet:

  • Gleiche Höhe wirkt ruhig und repräsentativ und ist bei Nationalflaggen protokollarisch oft geboten.
  • Gestaffelte Höhen setzen einen Akzent, etwa mit der Firmenfahne am höchsten Mast.
  • Der Abstand sollte mindestens der Fahnenbreite entsprechen, damit sich die Tücher bei Seitenwind nicht berühren.

Bei Fahnengruppen ist ausserdem die Reihenfolge der Fahnen ein Thema — die protokollarischen Regeln der Beflaggung behandelt das Fahnen-Wiki.

Grossmasten

Masten deutlich über der üblichen Höhe, wie sie an Autobahnraststätten, grossen Werkarealen und Einkaufszentren stehen. Sie sind keine skalierten Standardmasten, sondern eigenständige Bauwerke:

  • statischer Nachweis zwingend
  • eigenes, bemessenes Fundament
  • Aufstellung mit Kran
  • wiederkehrende Prüfpflicht
  • in aller Regel baubewilligungspflichtig

Beleuchtete Masten

Wird eine Fahne auch nachts gezeigt, muss sie beleuchtet werden. Üblich sind Bodenstrahler, die von unten gegen das Tuch leuchten, oder Leuchten am Mastkopf.

Zwei Punkte werden dabei oft übersehen: die Lichtemission in Wohnrichtung, die in mehreren Kantonen geregelt ist, und die Stromzuführung, die bereits beim Fundament mitgeplant werden muss — nachträglich wird sie aufwendig.

Beim Protokoll gilt an vielen Orten: Eine Nationalflagge, die nachts hängt, soll beleuchtet sein.

Rundmasten und gestalterische Sonderformen

Masten mit besonderem Querschnitt, in Sonderfarben pulverbeschichtet oder in ein Bauwerk integriert. Technisch verhalten sie sich wie Standardmasten, sofern die Statik stimmt; der Aufwand liegt in Abstimmung und Beschaffung.

Bei Sonderfarben lohnt der Hinweis: Dunkle Beschichtungen erwärmen sich stark in der Sonne und zeigen Kratzer deutlicher als eloxiertes Silbergrau.

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