Wo kein Platz für einen freistehenden Mast ist, wird die Fahne an der Fassade befestigt. Das ist keine Notlösung, sondern in Ortskernen, an Geschäftshäusern und in Altstadtlagen die übliche und oft einzig mögliche Form der Beflaggung.
Schrägausleger. Der Klassiker: ein Rohr, das im Winkel von etwa 45 Grad aus der Fassade ragt. Die Fahne hängt daran und fällt seitlich herunter. Einfach, günstig, überall zu sehen.
Waagrechter Ausleger. Das Tuch hängt senkrecht ab und bleibt auch ohne Wind lesbar. Bevorzugt bei Hochformatfahnen und Werbebannern.
Senkrechter Wandmast. Ein kurzes Mastrohr, das mit Schellen an der Fassade befestigt wird und wie ein verkürzter Standmast funktioniert — teils mit Hissvorrichtung. Sinnvoll, wenn die Fahne gewechselt werden soll, ohne dass jemand eine Leiter besteigt.
Balkon- und Geländerhalter. Klemmhalterungen ohne Bohrung, für Geländer, Brüstungen und Gerüste. Für temporäre Beflaggung und für Mietobjekte, an denen nicht gebohrt werden darf.
Mehrfachhalter. Zwei oder drei Ausleger an einer Konsole, für Fahnengruppen an schmalen Fassaden.
Ein Fahnenhalter überträgt das gesamte Windmoment in einen Punkt der Wand. Das ist eine hohe, wechselnde und dazu auf Ausreissen wirkende Last — die ungünstigste Beanspruchung, die ein Dübel kennt.
Entscheidend ist deshalb, worin befestigt wird:
Im Zweifelsfall gehört die Befestigung in Fachhände. Ein ausgerissener Fahnenhalter über einem Gehweg ist ein Personenrisiko.
Überragen des öffentlichen Grunds. Ragt die Fahne über Trottoir oder Strasse, ist das in vielen Gemeinden bewilligungspflichtig, und es gelten Mindesthöhen über dem Gehweg.
Nachbarrecht. Ein Ausleger, der über die Grundstücksgrenze ragt, kann zivilrechtlich beanstandet werden.
Reklamerecht. Trägt die Fahne Werbung, greifen an vielen Orten dieselben Regeln wie für Reklameanlagen.
Mehr dazu unter Standortwahl.
Die Fahne muss zur Auslegerlänge passen, nicht zur Fassadenhöhe. Ein zu grosses Tuch an einem kurzen Ausleger schlägt gegen die Wand, scheuert auf, verschmutzt und belastet die Befestigung überproportional.
Als Anhaltspunkt: Die Breite des Tuchs sollte die Auslegerlänge nicht überschreiten, damit es frei hängt und nicht an der Fassade streift.